- Gewinnfeststellung
- f; см. Gewinnermittlung
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Das Deutsch-Russische und Russisch-Deutsche Business- und Banking-Wörterbuch. - М.: Russkiy Yazyk - Media. N. D. Iwaschtschenko. 2005.
Gewinnfeststellung — 1. Steuerrechtlicher Begriff: Feststellung der Höhe und Verteilung von Einkünften durch das ⇡ Betriebsfinanzamt, das ⇡ Tätigkeitsfinanzamt oder das ⇡ Verwaltungsfinanzamt (§ 18 AO) in einem gesonderten ⇡ Feststellungsbescheid (§ 180 I Nr. 2 AO):… … Lexikon der Economics
einheitliche Gewinnfeststellung — ⇡ Gewinnfeststellung … Lexikon der Economics
gesonderte Gewinnfeststellung — ⇡ Gewinnfeststellung … Lexikon der Economics
Grundlagenbescheid — Inhaltsverzeichnis 1 Definition 1.1 1. Feststellungsbescheid 2 Beispiele für Grundlagenbescheide 3 Anfechtung … Deutsch Wikipedia
Feststellungsbescheid — Inhaltsverzeichnis 1 Definition 1.1 Feststellungsbescheid 1.2 Einheitswertbescheid 1.3 Grundsteuermessbescheid 1.4 Gewerbesteuermessbescheid 2 … Deutsch Wikipedia
Arbeitsgemeinschaft (Wirtschaft) — Die Zusammenarbeit mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Gelegenheitsgesellschaften an einem Projekt wird als Arbeitsgemeinschaft (Arge) bezeichnet. Arbeitsgemeinschaften sind am häufigsten im Baugewerbe zu finden. Den in dieser… … Deutsch Wikipedia
Selbstfinanzierung — Sẹlbst|fi|nan|zie|rung 〈f. 20〉 Finanzierung neuer Geschäfte aus dem Ertrag des eigenen Unternehmens * * * Selbstfinanzierung, die Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen (Gewinnthesaurierung); Teil der Innenfinanzierung. Die offene… … Universal-Lexikon
offene Handelsgesellschaft (OHG) — I. Begriff:Die OHG ist eine ⇡ Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines ⇡ Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher ⇡ Firma gerichtet ist und deren Gesellschafter den Gläubigern unmittelbar und unbeschränkt mit ihrem vollen Vermögen… … Lexikon der Economics
Mitunternehmerschaft — Mehrheit von Mitunternehmern. 1. Einkommensteuer: Die M. selbst ist nicht steuerpflichtig, sondern die ⇡ Mitunternehmer. 2. Die Feststellung der Gewinnanteile der einzelnen Mitunternehmer erfolgt durch einheitliche und gesonderte ⇡… … Lexikon der Economics